Erbschaften
Es stellt sich oft die Frage, ob man mit seiner Habe über den eigenen Lebenshorizont hinaus etwas bewirken will. Durch eine Erbschaft zugunsten unserer Stiftung kann dies möglich werden.
Als Zustiftung wird Ihr Vermögen ungeschmälert erhalten bleiben und mit langfristiger Wirkung die Grundlage Hilfe bringender Erträge sein. Es ist aber auch die Gründung einer Unterstiftung möglich, die Ihren Namen trägt.
Sollten Sie Probleme bei der Regelung Ihres Nachlasses haben, bietet sich unsere Stiftung als Lösung an. Falls keine eigenen bzw. geeigneten Erben vorhanden sind, haben Sie die Möglichkeit unsere Stiftung als gewünschten Erben einzusetzen. So kann bereits zu Lebzeiten eine Partnerschaft zwischen den Generationen aufgebaut werden.
Gerne besprechen wir Näheres mit Ihnen. Bitte schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an. Wir freuen uns auf Ihr Interesse.
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