Familienhilfe

Besondere Lebensumstände oder unvorhergesehene Ereignisse können Familien in Notlagen bringen,deren Bewältigung ihnen weder aus eigenen Kräften noch mittels der herkömmlichen gesetzlichen Leistungen möglich ist. Finanzielle Probleme belasten das Familienleben. Besonders betroffen sind dabei meistens die Kinder.

In prekären Fällen hilft die Thüringer Stiftung HandinHand mit dem Ziel, die momentane Notlage zu mildern und eine möglichst dauerhafte Verbesserung herbeizuführen. Unsere Hilfsmöglichkeiten sind vielfältig und richten sich nach den Erfordernissen der jeweiligen Familiensituation. Das eigene Bemühen zur Veränderung der bestehenden Problemlagen ist eine Voraussetzung für Unterstützung aus der Stiftung. Die Stiftungsmittel werden auf Basis der Vergabegrundsätze zweckgebunden und in Form von finanziellen Zuschüssen oder vergünstigten Darlehen gewährt. Die Verwendung der Mittel ist nachzuweisen. Ein Rechtsanspruch auf Hilfe aus der Stiftung besteht nicht.

Die Antragstellung auf Hilfe aus der Stiftung ist über die Schwangerschaftsberatungsstellen, die Erziehungs-, Ehe-, Lebens- und Familienberatungsstellen und die kommunalen Gleichstellungs-beauftragten möglich. Die bisherige Praxis zeigt, dass die Anträge auf Familienhilfe fast ausschließlich in den Schwangerschaftsberatungsstellen gestellt werden. Die Beratungsstellen helfen Ihnen bei der Antragstellung und leiten die Anträge an die Geschäftsstelle der Thüringer Stiftung HandinHand weiter. Zur Vorbereitung des Beratungsgespräches können Sie hier das Antragsformular und die dazugehörige Erklärung herunterladen.

Eine direkte Antragstellung bei der Stiftung ist jedoch ausgeschlossen.