Schwangerenhilfe

Die Geburt eines Kindes ist eines der schönsten Ereignisse im Leben. Wirtschaftliche Belastungen können das Glück jedoch trüben. Bevor finanzielle Notlagen die Eltern-Kind-Beziehung nachhaltig belasten, hilft die Thüringer Stiftung HandinHand. Mit unserer Unterstützung können werdende Mütter ausweglos erscheinende Situationen überwinden und sich unbeschwert auf die Geburt ihres Kindes vorbereiten.

Art und Umfang der finanziellen Zuschüsse sind von den individuellen Lebensumständen der Antragstellerin abhängig: Umstandskleidung, Babyausstattung, Kinderzimmereinrichtung – Anschaffungen, die im direkten Zusammenhang mit der Schwangerschaft und Geburt des Kindes stehen, sind förderfähig. Die zweckentsprechende Verwendung der gewährten Stiftungsmittel ist nachzuweisen und die Geburtsurkunde des Kindes vorzulegen. Ein Rechtsanspruch auf Hilfe aus der Stiftung besteht nicht.

Anträge auf Unterstützung aus der Stiftung sind vor der Geburt des Kindes in einer Schwangerschaftsberatungsstelle zu stellen. Eine direkte Antragstellung bei der Stiftung ist nicht möglich. Die Beratungsstellen leiten die Anträge dann an die Geschäftsstelle der Thüringer Stiftung HandinHand weiter. Zur Vorbereitung des Beratungsgespräches können Sie hier das Antragsformular und die dazugehörige Erklärung herunterladen.

Die Vergabe der Stiftungsmittel erfolgt unter Beachtung der Vergabegrundsätze. Darin ist ausdrücklich festgehalten, dass nur Personen Hilfe erhalten können, die ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in Thüringen haben.

Falls Sie aus einem anderen Bundesland kommen, finden Sie auf der Homepage der „Bundesstiftung Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens” (Bundesstiftung Mutter und Kind) Informationen zu Hilfsangeboten in Ihrer Region. Dort finden Sie ebenfalls weitere Informationen zum Thema Schwangerschaft und Geburt.