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- Jede Behandlung der assistierten Reproduktion ist gesondert zu beantragen, auch Wiederholungsversuche nach einem abgebrochenen Behandlungsversuch.
- Paare stellen vor Beginn eines jeden Behandlungszyklusses einen Antrag auf Gewährung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses für eine IVF- bzw. ICSI-Behandlung. Maßgeblich ist der Tag des Posteingangs des Antrages in der Stiftung. Als Behandlungsbeginn zählt das Einlösen des ersten Rezeptes. Nachträglich beantragte Zuschüsse für bereits begonnene oder abgeschlossene Behandlungen können nicht berücksichtigt und gefördert werden.
- Sollten Sie bis zum Behandlungsbeginn (Einlösen des ersten Rezeptes) von der Stiftung noch keine Förderzusage auf Ihren Förderantrag erhalten haben, können Sie die Behandlung dennoch auf eigenes Kostenrisiko beginnen.
- Informationen zu beizufügenden Unterlagen finden Sie auf dem jeweiligen Antrag. Bei einer erneuten Antragstellung sind neben dem Antragsformular nur noch die Unterlagen einzureichen, die sich eventuell verändert haben (z. B. Kosten- und Behandlungsplan oder Umzugsmeldung).
- Umgehend nach Antragseingang erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
- Nach Prüfung des Förderantrages durch die Thüringer Stiftung HandinHand erhalten Sie eine Förderzusage einschließlich Auszahlungsantrag.
- Den ausgefüllten Auszahlungsantrag senden Sie bitte zusammen mit allen Rechnungen und Rezepten (in Kopie) an die Thüringer Stiftung HandinHand zurück.
- Nicht gefördert werden Sach- und Verwaltungskosten sowie Leistungen, die nicht im regulären Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind. Dies sind z. B. Privatrezepte, Zuzahlungen/Rezeptgebühren, Kryokonservierung, Kryolagerung, Kryotransfer, Assisted hatching, EmbryoGlue, Ca-Ionophor, PICSI, Blastozystenkultur/ Embryoskop, TESE.
- Nach Prüfung des Auszahlungsantrages erhalten Sie eine Auszahlungsmitteilung mit dem endgültigen Förderbetrag. Dieser wird auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.