Antragsunterlagen

Für die Beantragung einer Förderung für eine Kinderwunschbehandlung sind die folgenden Unterlagen einzureichen:

Heterosexuelle Ehepaare:

  • ausgefüllter  Förderantrag Ehepaare (Original)
  • aktueller Kosten- und Behandlungsplan
  • gültiger Personalausweis oder aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) von beiden Antragstellenden
  • Eheurkunde
  • Beratungsbestätigung eines Arztes, welcher die Behandlung nicht selbst durchführt
  • Anschreiben der Krankenkasse beider Antragstellenden zur Höhe der Kostenübernahme
  • Bei privater Krankenversicherung oder einem Behandlungsversuch ohne Beteiligung  der gesetzlichen Krankenversicherung wird zudem ein Kostenvoranschlag über alle zu erwartenden Behandlungskosten benötigt

Alle Unterlagen, die Sie dem Antragsformular beifügen, können in Kopie eingereicht werden.

Das Antragsformular muss vor Behandlungsbeginn (Einlösen des ersten Rezeptes) in der Stiftung eingehen. Sollten Ihnen bei Antragstellung noch nicht alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, können diese gerne nachgereicht werden.


Heterosexuelle nichteheliche Lebensgemeinschaften:

  • ausgefüllter Förderantrag nichteheliche Lebensgemeinschaft (Original)
  • aktueller Kostenvoranschlag
  • Negativbescheid der gesetzlichen Krankenkasse/ Beihilfestelle/ Privaten Krankenversicherung zur Kostenübernahme
  • gültiger Personalausweis oder aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) von beiden Antragstellenden
  • Einschätzung/Anerkennung des behandelnden Arztes der festgefügten Partnerschaft
  • Anerkennung der Vaterschaft am dem per ICSI oder IVF zu zeugenden Kind
  • Beratungsbestätigung eines Arztes, welcher die Behandlung nicht selbst durchführt
  • Erklärung des behandelnden Arztes zur Notwendigkeit der Durchführung der Maßnahme
  • Bescheinigung des behandelnden Arztes über die Anzahl bereits erfolgter Versuche

Alle Unterlagen, die Sie dem Antragsformular beifügen, können in Kopie eingereicht werden.

Das Antragsformular muss vor Behandlungsbeginn (Einlösen des ersten Rezeptes)  in der Stiftung eingehen. Sollten Ihnen bei Antragstellung noch nicht alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, können diese gerne nachgereicht werden.


Gleichgeschlechtliche weibliche Ehepaare oder nichteheliche Lebensgemeinschaften:

  • ausgefüllter Förderantrag gleichgeschlechtliche weibliche Paare (Original)
  • aktueller Kostenvoranschlag
  • Negativbescheid der gesetzlichen Krankenkasse/ Beihilfestelle/ Privaten Krankenversicherung zur Kostenübernahme
  • gültiger Personalausweis oder aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) beider Antragstellerinnen
  • Eheurkunde bzw. Einschätzung/Anerkennung des behandelnden Arztes der festgefügten Partnerschaft
  • Anerkennung der Adoption am dem per ICSI oder IVF zu zeugenden Kind
  • Beratungsbestätigung eines Arztes, welcher die Behandlung nicht selbst durchführt
  • Erklärung des behandelnden Arztes zur Notwendigkeit der Durchführung der Maßnahme
  • Bescheinigung des behandelnden Arztes über die Anzahl bereits erfolgter Versuche

Alle Unterlagen, die Sie dem Antragsformular beifügen, können in Kopie eingereicht werden.

Das Antragsformular muss vor Behandlungsbeginn (Einlösen des ersten Rezeptes) in der Stiftung eingehen. Sollten Ihnen bei Antragstellung noch nicht alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, können diese gerne nachgereicht werden.