Häufige Fragen

Wo kann ich Unterstützung aus der Stiftung beantragen?

Die Anträge auf „Hilfe für Schwangere in Not“ müssen in einer Schwangerschaftsberatungsstelle gestellt werden.

Für die Antragstellung auf „Hilfe für Familien in Not“ stehen nach den Vergabegrundsätzen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Die bisherige Praxis zeigt allerdings, dass die Familienhilfeanträge fast ausnahmslos auch in den Schwangerschaftsberatungsstellen gestellt werden.

Die Adresse einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie unter Beratungsstellen.

Eine direkte Antragstellung bei der Stiftung ist nicht möglich!

Wer kann einen Antrag auf Unterstützung an die Stiftung richten?

Alle Schwangeren und Familien mit Kindern (mindestens ein im wirtschaftlichen Sinne unselbstständiges Kind im Haushalt), die sich in einer Notlage befinden und ihren Wohnsitz in Thüringen haben, können einen Antrag auf Unterstützung aus der Stiftung stellen.

Die Vergabe der Stiftungsmittel ist allerdings an bestimmte Bedingungen geknüpft. Da unsere Stiftung mit ihrer Arbeit mildtätigen Zwecken dient, sind wir an bestimmte Vorgaben des Steuerrechts gebunden (z. B. § 53 Abgabenordnung). Außerdem können wir nur Hilfe gewähren, wenn Ihr Einkommen die in den Vergabegrundsätzen festgelegte Einkommensgrenze nicht überschreitet.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, automatisch aus dieser Stiftungsgrenze herausfallen. Lassen Sie sich diesbezüglich in einer Beratungsstelle genau informieren.

Wann muss der Antrag auf Unterstützung gestellt werden?

Ein Antrag auf Unterstützung für Schwangere in Not muss vor der Geburt des Kindes gestellt werden.

Der Zeitpunkt einer Antragstellung auf Familienhilfe richtet sich nach der individuell erforderlichen Hilfe und ist demzufolge jederzeit möglich.

Im Vorfeld sind jedoch alle anderen Hilfsangebote, auch die gesetzlichen, zu nutzen.

Kann ich auch Hilfe beantragen, wenn ich nicht arbeitslos bin?

Natürlich können Sie auch einen Antrag auf Unterstützung aus der Stiftung stellen, wenn Sie nicht arbeitslos sind. Die Hilfsangebote der Thüringer Stiftung HandinHand stehen allen Schwangeren und Familien mit Kindern in Thüringen zur Verfügung. Bei der Vergabe der Stiftungsmittel sind wir u.a. natürlich an die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen gebunden. Dies heißt jedoch nicht, dass die Antragstellerinnen und Antragsteller arbeitslos sein müssen.

Welche Hilfen gewährt die Thüringer Stiftung HandinHand?

Wir gewähren Hilfe in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. In besonderen Fällen können auch zinsgünstige oder zinslose Darlehen vergeben werden.

Kann ich einen Antrag auf Unterstützung stellen, auch wenn ich nicht aus Thüringen komme?

Leider nicht, die Hilfen der Thüringer Stiftung HandinHand sind nur für Einwohner des Freistaates Thüringen bestimmt. Auf der Homepages der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ finden Sie jedoch Informationen zu Hilfsangeboten in Ihrem Bundesland.

Kann ich auch bei einer erneuten Schwangerschaft Hilfe zur Babyerstausstattung von der Thüringer Stiftung HandinHand bekommen?

Ja, natürlich können Sie auch bei der zweiten, dritten oder … Schwangerschaft einen Antrag auf Unterstützung stellen, wenn Sie sich in einer schwierigen Situation befinden. Allerdings sollte bedacht werden, dass manche Dinge auch von mehreren Kinder gleichzeitig bzw. nacheinander genutzt werden können.

Meine Kontonummer ist nicht korrekt. Was muss ich tun?

Innerhalb von 5 Tagen nach der Förderzusage haben Sie die Möglichkeit eine Änderung Ihrer Bankverbindung mitzuteilen. Dies muss in schriftlicher Form erfolgen (per Post, Fax, Mail).

Wann bekomme ich das bewilligte Geld?

Ihre Förderzusage enthält eine Information dazu, wann das Geld auf Ihr Konto bzw. das Konto Ihrer Beratungsstelle überwiesen wird. In der Regel steht Ihnen das Geld innerhalb von 10 Tagen nach Ausgang der Förderzusage zur Verfügung. Je nach Bearbeitungsdauer der Banken, kann das Geld auch schon früher verfügbar sein.

Wo muss ich nach der Geburt die Geburtsurkunde meines Kindes abgegeben?

Die Geburtsurkunde bzw. ein Geburtsnachweis ist innerhalb von 4 Wochen nach der Entbindung in Ihrer Beratungsstelle abzugeben. Von dort wird sie dann umgehend an die Stiftung weitergeleitet.

Muss ich die bewilligten Gegenstände exakt für die vorgegebenen Geldbeträge einkaufen?

Nein. Grundsätzlich gilt, dass alle geförderten Dinge angeschafft werden müssen. Die angegebenen Preise stellen dabei lediglich Orientierungsgrößen dar, die nicht immer centgenau eingehalten werden können. Sollten Sie einen Gegenstand günstiger erwerben, können Sie das verbleibende Geld für einen anderen ebenfalls geförderten Gegenstand verwenden. Sollten Sie alle geförderten Gegenstände gekauft haben und es ist noch Geld übrig, ist dieser Betrag an uns zurückzuzahlen. Diese Gelder kommen dann anderen Familien in schwierigen Situationen zu Gute.

Kann ich die bewilligten Gegenstände auch von Privatpersonen abkaufen?

Die Preisangaben unserer Stiftung werden in regelmäßigen Abständen dem Warenangebot angepasst, so dass es möglich ist, mit diesen Geldbeträgen Neuware zu erwerben. Wurden Ihnen von der Stiftung Elektrogeräte oder Möbel bewilligt, sind diese generell neu anzuschaffen.

Alle anderen Gegenstände können auch gebraucht gekauft werden. Dies erfordert jedoch einen ordentlichen Kaufvertrag mit Angaben zu Person und Anschrift von Käufer und Verkäufer, zum verkauften Gegenstand mit Preisangabe sowie Unterschrift von Käufer und Verkäufer. Eine ausgestellte Quittung kann nicht als Verwendungsnachweis akzeptiert werden.

Wo muss ich die Verwendungsnachweise für die gekauften Gegenstände abgeben?

Die Verwendungsnachweise sind innerhalb von 4 Wochen nach der Förderzusage in Ihrer Beratungsstelle vorzulegen. Dabei ist zu beachten, dass es geeignete Nachweise sein müssen, aus denen ersichtlich ist, dass Sie die Ware bezahlt haben. Es reicht also z. B. nicht nur die Rechnung, sondern es muss auch der entsprechende Kontoauszug mit der Abbuchung vorgelegt werden.

Sollten Sie nicht den kompletten Förderbetrag benötigt haben, muss die Differenz an die Stiftung zurückgezahlt werden. Bedenken Sie, dass es viele Menschen in Thüringen gibt, die in einer ähnlich schwierigen Situation sind und die Unterstützung der Stiftung dringend brauchen.